Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Mutterschutz
Mutterschutz im Unternehmen gemäß MuSchG – wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinischen Beratungen. Für einen rechtssicheren Umgang mit schwangeren Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz.

Mutterschutzgesetz
Schwangere und stillende Beschäftigte benötigen besonderen Schutz im Arbeitsumfeld. Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, gesundheitliche Risiken zu vermeiden und individuelle Anpassungen am Arbeitsplatz rechtzeitig zu planen und umzusetzen.
So unterstützen wir Mitarbeiterinnen und Unternehmen
Unsere Leistungen für den Mutterschutz
Wir begleiten Arbeitgeber*innen und Mitarbeiterinnen mit medizinischer und organisatorischer Fachkenntnis.
Unterstützung bei der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung
Beratung zu individuellen Schutzmaßnahmen
Kooperation mit Führungskräften, Personalabteilungen, Mitarbeitervertretung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc.
Arbeitsmedizinische Einschätzung zur individuellen Einsatzfähigkeit
Dokumentation und Kommunikation gemäß Mutterschutzrichtlinien
Rechtliche Grundlagen
- § 10 MuSchG – Gefährdungsbeurteilung
- § 13 MuSchG – Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
- ArbSchG und DGUV Vorschrift 2
- sowie Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) und des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu)
Ihre Vorteile
- Gesetzeskonforme Umsetzung des MuSchG in allen Unternehmensbereichen
- Frühzeitige Risikominimierung und präventive Maßnahmen
- Vertrauen und Sicherheit für schwangere Mitarbeiterinnen
- Rechtssicherheit im Umgang mit Beschäftigungsbeschränkungen
- Entlastung durch fachliche Beratung und klare Kommunikation
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