Nach ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Gesetzeskonforme arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: ehemalige G-Untersuchungen, Impfungen & Beratung durch Betriebsärzt*innen – passgenau auf Ihre Mitarbeitenden abgestimmt.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Weitere relevante Regelwerke sind:
 
  • das Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 5 ArbSchG)
  • die DGUV Vorschrift 2
  • sowie berufsgenossenschaftliche Empfehlungen und Leitlinien

So unterstützen wir Sie

Unsere Leistungen im Bereich Vorsorge

Durchführung arbeits­medizinischer Vorsorge­untersuchungen nach ArbMedVV

Vertrauliche Beratung zu gesundheit­lichen Risiken am Arbeitsplatz

Dokumentation gemäß DSGVO und arbeits­medizinischer Leitlinien

Unterstützung bei der Gefährdungs­beurteilung und Vorsorge­planung

Rückmeldung an den Arbeitgeber unter Wahrung der Schweigepflicht

Im Überblick: Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Element des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Sie basiert auf der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und umfasst zahlreiche Untersuchungsanlässe (ehemalige G-Untersuchungen).
 
  • Bildschirmarbeit (ehemals G37) oder Tätigkeiten mit Muskel-Skelett-Belastungen (ehemals G46)
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (ehemals G40), Lärm (ehemals G20) oder biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
  • Arbeiten unter Atemschutz der Gruppen 1, 2 oder 3 (ehemals G26.1, G26.2 und G26.3)
  • Tätigkeiten mit Belastung durch Hitze (ehemals G30), Kälte (ehemals G21), Nässe (ehemals G24), UV-Strahlung oder Nachtarbeit
  • Einsätze im Ausland mit speziellen Gesundheitsrisiken (ehemals G35)
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
  • Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)
  • Tätigkeiten mit silikogenem Staub (ehemals G1.1) und Asbest (ehemals G1.2)
  • Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei (ehemals G2) oder Bleitetraethyl und Bleitetramethyl (G3)
  • Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat (ehemals G5) oder Kohlenstoffdisulfid (ehemals G6)

 

  • Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid (ehemals G7) oder Benzol (ehemals G8)
  • Tätigkeiten mit Quecksilber und anorganischen Quecksilberverbindungen (ehemals G9) oder Methanol (ehemals G10)
  • Tätigkeiten mit Schwefelwasserstoff (ehemals G11) oder mit weißem Phosphor (ehemals G12)
  • Tätigkeiten mit Platinverbindungen (ehemals G13) oder Trichlorethen (ehemals G14)
  • Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen (ehemals G15) oder Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen (ehemals G16)
  • Tätigkeiten mit Tetrachlorethen (ehemals G17) oder Dimethylformamid (ehemals G19)
  • Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemals G20)
  • Tätigkeiten mit Überdruck (ehemals G31)
  • Tätigkeiten mit Nickel und Nickelverbindungen (ehemals G38)
  • Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)
  • Tätigkeiten mit krebserzeugenden Substanzen (ehemals G40)
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
  • Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Hartholzstaub (ehemals G44)
  • Tätigkeiten mit Styrol (ehemals G45)

Ihre Vorteile

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützen wir Sie verlässlich und strukturiert – für gesunde Arbeitsbedingungen und klare rechtliche Sicherheit im betrieblichen Alltag.

- Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen

- Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsbewusstsein im Betrieb

- Rechtskonforme Umsetzung der Arbeitgeberpflichten

- Vertrauen durch ärztliche Beratung mit Erfahrung und Unabhängigkeit

- Reduktion von Krankheitstagen

Jetzt unverbindliche Beratung anfragen

Persönlich. Kompetent. Zuverlässig.

Unsere Fachexpert*innen melden sich zeitnah bei Ihnen. Wir freuen uns darauf, sie persönlich zu beraten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner