Nach ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Gesetzeskonforme arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV: ehemalige G-Untersuchungen, Impfungen & Beratung durch Betriebsärzt*innen – passgenau auf Ihre Mitarbeitenden abgestimmt.

Rechtliche Grundlagen
- das Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 5 ArbSchG)
- die DGUV Vorschrift 2
- sowie berufsgenossenschaftliche Empfehlungen und Leitlinien
So unterstützen wir Sie
Unsere Leistungen im Bereich Vorsorge
Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
Vertrauliche Beratung zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz
Dokumentation gemäß DSGVO und arbeitsmedizinischer Leitlinien
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung
Rückmeldung an den Arbeitgeber unter Wahrung der Schweigepflicht
Im Überblick: Arbeitsmedizinische Vorsorgen
- Bildschirmarbeit (ehemals G37) oder Tätigkeiten mit Muskel-Skelett-Belastungen (ehemals G46)
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (ehemals G40), Lärm (ehemals G20) oder biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
- Arbeiten unter Atemschutz der Gruppen 1, 2 oder 3 (ehemals G26.1, G26.2 und G26.3)
- Tätigkeiten mit Belastung durch Hitze (ehemals G30), Kälte (ehemals G21), Nässe (ehemals G24), UV-Strahlung oder Nachtarbeit
- Einsätze im Ausland mit speziellen Gesundheitsrisiken (ehemals G35)
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
- Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41)
- Tätigkeiten mit silikogenem Staub (ehemals G1.1) und Asbest (ehemals G1.2)
- Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei (ehemals G2) oder Bleitetraethyl und Bleitetramethyl (G3)
- Tätigkeiten mit Glycerintrinitrat und Glykoldinitrat (ehemals G5) oder Kohlenstoffdisulfid (ehemals G6)
- Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid (ehemals G7) oder Benzol (ehemals G8)
- Tätigkeiten mit Quecksilber und anorganischen Quecksilberverbindungen (ehemals G9) oder Methanol (ehemals G10)
- Tätigkeiten mit Schwefelwasserstoff (ehemals G11) oder mit weißem Phosphor (ehemals G12)
- Tätigkeiten mit Platinverbindungen (ehemals G13) oder Trichlorethen (ehemals G14)
- Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen (ehemals G15) oder Exposition gegenüber Arsen und Arsenverbindungen (ehemals G16)
- Tätigkeiten mit Tetrachlorethen (ehemals G17) oder Dimethylformamid (ehemals G19)
- Tätigkeiten mit Lärmexposition (ehemals G20)
- Tätigkeiten mit Überdruck (ehemals G31)
- Tätigkeiten mit Nickel und Nickelverbindungen (ehemals G38)
- Schweißen und Trennen von Metallen (ehemals G39)
- Tätigkeiten mit krebserzeugenden Substanzen (ehemals G40)
- Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42)
- Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Hartholzstaub (ehemals G44)
- Tätigkeiten mit Styrol (ehemals G45)
Ihre Vorteile
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstützen wir Sie verlässlich und strukturiert – für gesunde Arbeitsbedingungen und klare rechtliche Sicherheit im betrieblichen Alltag.
- Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen
- Stärkung von Sicherheit und Gesundheitsbewusstsein im Betrieb
- Rechtskonforme Umsetzung der Arbeitgeberpflichten
- Vertrauen durch ärztliche Beratung mit Erfahrung und Unabhängigkeit
- Reduktion von Krankheitstagen
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