Nach § 5 und § 6 ArbSchG
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und § 6 ArbSchG – strukturiert, rechtssicher und praxisnah. Wir unterstützen bei der Analyse, Maßnahmenplanung, Dokumentation und regelmäßiger Aktualisierung gemäß den DGUV Vorschriften und Regeln.

Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes. Unternehmen sind verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten – unabhängig von Branche oder Größe.
Wir begleiten Sie mit klaren Strukturen, praxistauglicher Dokumentation und einem geschulten Blick für reale Arbeitsbedingungen.
Die Grundlage sicherer Arbeitsplätze
Unsere Leistungen
Festlegung relevanter Arbeitsbereiche
Ermittlung und Bewertung möglicher Gefährdungen
Beurteilung physischer, chemischer, biologischer und psychischer Belastungen
Ableitung und Priorisierung geeigneter Schutzmaßnahmen
Maßnahmenplanung mit Verantwortlichkeiten und Fristen
Überprüfung der Wirksamkeit
Revisionssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG
Regelmäßige Aktualisierung
Rechtliche Grundlagen
Grundlage ist § 5 und § 6 ArbSchG, ergänzt durch:
- DGUV Vorschriften
- BetrSichV (z. B. Maschinen, Arbeitsmittel)
- Regelungen zur psychischen Gefährdung gemäß GDA und § 6 ArbSchG
Ihre Vorteile durch eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung
- Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden
- Reduktion von Unfällen und Ausfallzeiten
- Klare Zuständigkeiten und praxisnahe Maßnahmen
- Verbesserte Organisation und Sicherheitskultur
- Entlastung durch externe Fachbegleitung
Jetzt unverbindliche Beratung anfragen
Persönlich. Kompetent. Zuverlässig.
Unsere Fachexpert*innen melden sich zeitnah bei Ihnen. Wir freuen uns darauf, sie persönlich zu beraten.