Sicherheit mit System und Rechtskonformität

Brandschutzbeauftragter

Ob bei Neubauten, Umbauten oder im laufenden Betrieb: Der Brandschutz muss jederzeit gewährleistet und professionell organisiert sein. Unternehmen sind laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technischer Regel ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-003 verpflichtet, den vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Wir stellen dafür erfahrene und qualifizierte Brandschutzbeauftragte.

Wann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist

Brandschutzbeauftragte sind insbesondere in Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung, großen Personenansammlungen oder auf Anforderung der Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehr, Versicherer oder gemäß Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) verpflichtend einzusetzen.

So unterstützen wir

Unsere Leistungen

Wir übernehmen für Sie die komplette fachliche Betreuung im vorbeugenden Brandschutz – praxisnah, rechtskonform und individuell angepasst an Ihre Betriebsstruktur.

Beratung zu baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz

Begleitung von Neu- und Umbau­maßnahmen

Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen

Erstellung und Pflege der Brand­schutz­ordnung nach DIN 14096

Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsweg­plänen

Durchführung regelmäßiger Brandschutz­begehungen

Dokumentation und Vorschläge zur Mängel­beseitigung

Ausbildung von Brandschutz­helfern gemäß § 10 ArbSchG

Organisation von Brandschutz­übungen

Überprüfung der Wirksamkeit vorhandener Brandschutz­maßnahmen

Rechtssicher, unabhängig, erfahren

Unsere Tätigkeit basiert auf den Vorgaben der DGUV Information 205-003, der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie den Anforderungen der Versicherungswirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Schutzmaßnahmen sachgerecht geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden – für mehr Sicherheit und weniger Haftungsrisiken.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Brandschutz

Ein funktionierendes Brandschutzkonzept ist nicht nur Vorschrift, sondern schützt Leben, Sachwerte und den Fortbestand Ihres Unternehmens. Mit einem externen Brandschutzbeauftragten sind Sie rechtlich abgesichert und organisatorisch bestens aufgestellt.

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Unsere Fachexpert*innen melden sich zeitnah bei Ihnen. Wir freuen uns darauf, sie persönlich zu beraten.

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