Sicherheit mit System und Rechtskonformität
Brandschutzbeauftragter
Ob bei Neubauten, Umbauten oder im laufenden Betrieb: Der Brandschutz muss jederzeit gewährleistet und professionell organisiert sein. Unternehmen sind laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technischer Regel ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-003 verpflichtet, den vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Wir stellen dafür erfahrene und qualifizierte Brandschutzbeauftragte.

Wann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist
Brandschutzbeauftragte sind insbesondere in Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung, großen Personenansammlungen oder auf Anforderung der Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehr, Versicherer oder gemäß Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) verpflichtend einzusetzen.
So unterstützen wir
Unsere Leistungen
Wir übernehmen für Sie die komplette fachliche Betreuung im vorbeugenden Brandschutz – praxisnah, rechtskonform und individuell angepasst an Ihre Betriebsstruktur.
Beratung zu baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz
Begleitung von Neu- und Umbaumaßnahmen
Abstimmung mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen
Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen
Dokumentation und Vorschläge zur Mängelbeseitigung
Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß § 10 ArbSchG
Organisation von Brandschutzübungen
Überprüfung der Wirksamkeit vorhandener Brandschutzmaßnahmen
Rechtssicher, unabhängig, erfahren
Unsere Tätigkeit basiert auf den Vorgaben der DGUV Information 205-003, der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie den Anforderungen der Versicherungswirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Schutzmaßnahmen sachgerecht geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden – für mehr Sicherheit und weniger Haftungsrisiken.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Brandschutz
Ein funktionierendes Brandschutzkonzept ist nicht nur Vorschrift, sondern schützt Leben, Sachwerte und den Fortbestand Ihres Unternehmens. Mit einem externen Brandschutzbeauftragten sind Sie rechtlich abgesichert und organisatorisch bestens aufgestellt.
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