Umgang mit Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen gemäß GbV
Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen gemäß GbV professionell bestellen mit rechtssicherer Beratung Schulung und Dokumentation für alle Verkehrsträger zur gesetzeskonformen Organisation des Gefahrgutmanagements im Betrieb.

Transport von Gefahrgut
Beim Transport gefährlicher Güter ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften essenziell – nicht nur für Sicherheit und Umweltschutz, sondern auch für die rechtliche Absicherung des Unternehmens. Ein/e bestellte/r Gefahrgutbeauftragte*r nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) stellt sicher, dass alle Pflichten im Umgang mit Gefahrgut rechtskonform und verantwortungsvoll erfüllt werden.
Rechtliche Grundlagen
Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, versenden oder empfangen, müssen in der Regel eine/n Gefahrgutbeauftragte*n bestellen – je nach Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschifffahrt, Luftverkehr). Reine Lagerung ohne Bezug zum Versand oder Empfang unterliegt nicht der GbV. Die verantwortliche Person muss entsprechend qualifiziert und bestellt sein (§ 3 GGVSEB i. V. m. § 2 GbV).
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
- Überwachung aller gefahrgutrelevanten Abläufe
- Dokumentation und Meldung von Vorfällen
- Schulungspflicht gemäß ADR Kapitel 1.3
- Erstellung eines Jahresberichts gemäß § 8 GbV
Ihre Vorteile
- Rechtssicherheit gemäß ADR und GbV
- Entlastung interner Kapazitäten
- Transparente Abläufe und standardisierte Dokumentation
- Verringerung von Risiken im Gefahrgutmanagement
- Praxiserprobte Expertise bei allen Fragen rund um Gefahrgutprozesse
So unterstützen wir Sie
Unsere Leistungen im Bereich Gefahrgutbeauftragte
Externe Übernahme der Funktion als Gefahrgutbeauftragte*r nach GbV
Unterstützung bei der internen Bestellung und Qualifizierung von Personal
Beratung zu Pflichten, Zuständigkeiten und Prozessgestaltung
Erstellung gesetzeskonformer Jahresberichte
Prüfung von Dokumentation, Transportabläufen und Schulungsnachweisen
Vorbereitung auf behördliche Prüfungen und Audits
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