Ihre Experten für die EU-Konformität
CE-Kennzeichnung
Wir begleiten Sie beim CE-Bewertungsverfahren gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen.

Produktsicherheit durch Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist ein zentrales Kennzeichen für die Sicherheit von Produkten, die auf dem europäischen Markt verkauft werden. Wir unterstützen Maschinenhersteller und Betreiber bei der Durchführung des CE-Bewertungsverfahrens und stellen sicher, dass Ihr Produkt alle EU-Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheit erfüllt.
Unsere Dienstleistungen im Bereich CE-Kennzeichnung
Beratung für Maschinen- und Anlagenbauer
Wir helfen Maschinen- und Anlagenbauern in der EU, ihre Produkte gemäß den relevanten Richtlinien und Normen zu bewerten und die CE-Kennzeichnung zu erhalten. Auch bei der Suche nach Wissen und Personal unterstützen wir Sie.
Unterstützung für Betreiber*innen von Maschinen und Anlagen
Nicht nur Hersteller, sondern auch Betreiber*innen von Maschinen können zur Durchführung des CE-Bewertungsverfahrens verpflichtet sein, besonders wenn Anlagen umgebaut werden. Wir beraten und unterstützen Betreiber*innen genauso wie Hersteller.
So unterstützen wir Sie
Unsere Prozess
Mit unserer praxisorientierten Unterstützung stellen wir sicher, dass Ihr Produkt rechtzeitig und konform die CE-Kennzeichnung erhält. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der CE-Zertifizierung!
Recherche relevanter Richtlinien und Normen
Wir finden die für Ihre Maschinen und Anlagen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen.
Maßnahmenfestlegung und Risikobeurteilung
Wir helfen Ihnen, die notwendigen Maßnahmen zur CE-Bewertung zu ergreifen und führen Risikobeurteilungen in Zusammenarbeit mit Ihrem Konstruktionsteam durch.
Dokumentation und Konformitätserklärung
Wir stellen sicher, dass Ihre interne Dokumentation den rechtlichen Anforderungen entspricht und bereiten die EU-Konformitätserklärung vor. Auf Wunsch können wir auch die gesetzlich vorgeschriebene Hinterlegung der Unterlagen bei einer benannten Stelle für den Zeitraum von zehn Jahren organisiere.